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Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht (KoKoRu)

  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Am 30. August 2022 unterzeichneten das Erzbistum Köln und die Evangelische Kirche im Rheinland eine Vereinbarung zur konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht. Dies ermöglicht nun auch Schulen innerhalb unserer Schulreferate als ergänzende Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts die so genannte erweiterte „Konfessionelle Kooperation“ beantragen zu können.

Dabei ist zu beachten, dass der konfessionell-kooperative Religionsunterricht kein neues Fach ist, sondern eine weitere Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts. Er kann jahrgangsweise beantragt werden, dabei ist der Wechsel von evangelischer und katholischer Lehrkraft verpflichtend.

Die „Konfessionelle Kooperation“ bietet den Schulen die Möglichkeit, neben der bewährten Organisationsform des Religionsunterrichts katholische und evangelische Schüler:innen in einzelnen Jahrgängen gemeinsam zu unterrichten. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird in NRW im Wechsel von einer evangelischen und einer katholischen Lehrkraft erteilt; es entsteht dadurch kein neues Fach. Die Schulen müssen die „Konfessionelle Kooperation“ bei den Bezirksregierungen beantragen.

Die Bezirksregierung Köln hat entschieden, dass ein erster Durchlauf in den Städten Köln, Düsseldorf und Wuppertal mit dem Schuljahr 2023/24 beginnt. Ab dem Schuljahr 2024/25 können dann alle weiteren allgemeinbildenden Schulen im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland und des Erzbistums Köln einen entsprechenden Antrag stellen. Für unsere Region bedeutet dies, dass wir nach den Sommerferien 2023 mit den entsprechenden Fortbildungen beginnen werden.

Schulen, die dieses Modell zum Schuljahr 2024/25 einführen wollen, müssen bis zum 31.01.2024 einen entsprechenden Antrag stellen und belegen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist vor allem ein Konzept zur Konfessionellen Kooperation, das verbindlich den Wechsel der Lehrkräfte vorsieht. Wichtige Voraussetzungen sind, dass Lehrkräfte beider Konfessionen an der Schule vorhanden sind und dass verbindliche Fortbildungsmodule besucht werden.

Interessierte Schulen und Lehrkräfte können sich gerne bei uns melden unter info@schulreferatbonn.de . Wir halten Sie dann über die Termine der Veranstaltungen auf dem Laufenden.

Aktuelle Informationen finden Sie auch unter diesem Link:

https://www2.ifl-fortbildung.de/koko/